Standort
Seit dem Inkrafttreten des Luxemburger Verbriefungsgesetz vom 22. März 2004 („Verbriefungsgesetz“) hat sich der Luxemburger Verbriefungsmarkt stark weiterentwickelt. Der Luxemburger Gesetzgeber hat es geschafft, ein modernes Rahmenwerk zu schaffen, das institutionellen Investoren eine hohe Flexibilität und umfassende Mechanismen zum Insolvenzschutz bietet.
Das bedeutet im Detail: Neben der Zulässigkeit aller Anlageklassen und Verbriefungsinstrumente, wird institutionellen Investoren nun bei der Wahl der Rechtsform des Emittenten die Möglichkeit geboten, ein separiertes Teilvermögen (Compartment) innerhalb einer Zweckgesellschaft zu schaffen. Das heißt, die eingebrachten Vermögenswerte sind unabhängig von der Gesellschaft und von anderen Teilvermögen und somit insolvenzgeschützt. Zudem unterliegen die jeweiligen Compartments der Überprüfung durch eine mandatierte anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und haben entsprechenden organisatorischen Pflichten nachzukommen.
Luxemburg hat hiermit für eine transparente und eindeutige Rechtssicherheit für institutionelle Investoren sowie Verlässlichkeit innerhalb des Verbriefungsmarktes gesorgt und sich in den letzten Jahren als der attraktivste Verbriefungsmarkt Europas etabliert.